Hypothek umschulden trotz Schufa

Hypo­thek umschul­den trotz Schufa

Ablö­sung und/oder Anschluß­fi­nan­zie­rung von Hypo­thek u. Kre­di­ten — auch bei nega­ti­ver Schufa

Hypo­thek umschul­den trotz Schufa: Die Umfi­nan­zie­rung trotz nega­ti­ver Schufa ist unser Geschäft! Sind Ihnen die Raten über den Kopf gewach­sen? Wur­den Ihnen Raten­kre­di­te und / oder die Hypo­thek gekün­digt — oder wur­de die Anschluß­fi­nan­zie­rung abge­lehnt dann gilt es schnell zu han­deln, da ansons­ten die Zwangs­ver­stei­ge­rung droht. Wie wir eine Umschul­dung bzw. Anschluß­fi­nan­zie­rung zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen, bespre­chen Sie am bes­ten direkt mit uns. Schon im 1. Tele­fo­nat kön­nen wir, nach Kennt­nis der Details, sehr genau sagen ob und wie wir hel­fen kön­nen. Wird eine Hypo­thek gekün­digt glaub(t)en Sie noch na ja, dann gehen wir eben zur Bank XY. Nach eini­gen — erfolg­lo­sen — Ver­su­chen ver­lässt sie jedoch der Mut und vie­le Kun­den stop­pen dann Ihre Bemü­hun­gen das Haus vor der Zwangs­ver­stei­ge­rung durch eine Umfi­nan­zie­rung zu ret­ten.  Selbst bei nega­ti­ven Schufa­ein­trä­gen, Lohn­pfän­dun­gen oder Abga­be der Ver­mö­gens­aus­kunft (frü­her EV) hel­fen wir oft noch mit Finan­zie­run­gen bis zu € 30.000.- über dem Ver­kehrs­wert Ihres Hau­ses. Das gibt Ihnen die Mög­lich­keit die Hypo­the­ken und Raten­kre­di­te zusam­men­zu­fas­sen. Durch die Zusam­men­fas­sung von Hypo­the­ken und Kre­di­ten redu­zie­ren Sie die monat­li­che Raten­be­las­tung meist deut­lich und haben wie­der mehr Geld in der Haus­halts­kas­se. Ent­schei­dend für Ihren Kre­dit­rah­men ist immer der Wert des Hau­ses. Den ermit­teln wir — kos­ten­los — für Sie. Danach sehen wir, ob alle offe­nen und in der Bei­trei­bung befind­li­chen Kre­di­te und For­de­run­gen in die Finan­zie­rung pas­sen. Hört sich kom­pli­ziert an? Wir benö­ti­gen, wenn uns alle Zah­len vor­lie­gen, für eine Hypo­thek trotz Schufa, 14 Tage.

Hypo­thek umschul­den trotz Schufa

Und noch ein Wort zu Aus­sa­gen wie “die Hypo­thek umschul­den trotz Schufa” geht nicht! Es gibt auch mit einer total nega­ti­ven Schufa noch Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten. Ja sogar wenn Ihr Ein­kom­men nicht aus­reicht (egal ob als Selbst­stän­di­ger, Arbeit­neh­mer, Rent­ner) gibt es Lösun­gen, Ihnen Ihr Haus vor der dro­hen­den Zwangs­ver­stei­ge­rung zu ret­ten. Hier bei spre­chen wir immer über deut­sche Ban­ken oder Inves­to­ren aus Deutsch­land. Wer aller­dings mit Schufa­ein­trä­gen wie Kre­dit­kün­di­gung, Voll­stre­ckun­gen, Haft­be­feh­le, eides­statt­li­che Ver­si­che­rung etc. eine Top-Kon­di­tio­nen erwar­tet ist naiv. Ret­tungs­fi­nan­zie­run­gen, wie wir Sie nen­nen, sind immer teu­rer als bei einer Top Boni­tät. Daher ist der Sinn oder Unsinn einer sol­chen Finan­zie­rung immer genau zu prü­fen. Bei der per­fek­ten Kon­stel­la­ti­on sind alle Schul­den mit der Finan­zie­rung abge­löst und die mon. Rate ist, trotz der teu­ren Zin­sen, nied­ri­ger als vor­her. Nach 3 bis 4 Jah­ren hat die Schufa die nega­ti­ven Ein­trä­ge gelöscht und Sie sehen der nächs­ten Hypo­the­ken­fi­nan­zie­rung gelas­sen ent­ge­gen. Spre­chen Sie mit uns — Pro­ble­me lösen ist unser Geschäft!

Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer

Das Ange­bot zur Finan­zie­rung trotz nega­ti­ver Schufa rich­tet sich aus­schließ­lich an die Besit­zer von Häu­sern oder Woh­nun­gen. Hier zum Kon­takt­for­mu­lar

Wur­de Ihre Hypo­thek gekün­digt?

Dann wird es höchs­te Zeit für Sie tätig zu wer­den. Wer das nicht ernst nimmt, befin­det sich, über kurz oder lang, in der Zwangs­ver­stei­ge­rung. Es gilt nun einen Spe­zia­lis­ten zu fin­den, der hier Finan­zie­run­gen ver­mit­teln kann. Unse­re Mit­ar­bei­ter haben über 30 Jah­re Erfah­rung in die­sem spe­zi­el­len Geschäft. Wenn es eine Finan­zie­rungs­mög­lich­keit gibt, wir fin­den sie.

Kei­ne Anschluß­fi­nan­zie­rung bekom­men?

Auch hier müs­sen Sie unbe­dingt tätig wer­den. Die Grün­de einem Kun­den, der sei­ne Raten immer bezahlt hat, die Anschluß­fi­nan­zie­rung zu ver­sa­gen kön­nen viel­fäl­tig sein. Redu­zier­te Ein­küf­te durch z.B. Ren­ten­ein­tritt, Job­wech­sel, weg­fall eines 450.- EURO Jobs etc., kön­nen zur Ableh­nung der Anschluß­fi­nan­zie­rung füh­ren. Auch die Tren­nung vom Partner/Partnerin kön­nen zur Ver­wei­ge­rung einer Anschluß­fi­nan­zie­rung füh­ren. Da soll­ten Sie einen Finan­zie­rungs­pro­fi ein­schal­ten. Wir ken­nen, aus unse­rer täg­li­chen Pra­xis, so ziem­lich jeden Grund, aus dem Ban­ken die Anschluß­fi­nan­zie­rung ableh­nen.

Ist die Zwangs­ver­stei­ge­rung bean­tragt?

dann soll­ten Sie umge­hend die Fach­leu­te von hypohilfe.de ein­schal­ten. Hier erhal­ten Sie die Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung die in vie­len Fäl­len erfolg­reich abge­wen­det wer­den kann.

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